Darlehensvertrag und Restschuldversicherung
Der BGH hat am 15.12.2009 entschieden, dass Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte bilden könnenDieser von Instanzgerichten bisher unterschiedlich beurteilte Sachverhalt ist nunmehr klargestellt. Durch die Anwendbarkeit des § 358 Abs.3 BGB ergeben sich für die Parteien damit weitergehende Rechte.
