30. Dezember 2009

Darlehensvertrag und Restschuldversicherung

Der BGH hat am 15.12.2009 entschieden, dass Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte bilden könnenDieser von Instanzgerichten bisher unterschiedlich beurteilte Sachverhalt ist nunmehr klargestellt. Durch die Anwendbarkeit des § 358 Abs.3 BGB ergeben sich für die Parteien damit weitergehende Rechte.

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