Schutz für Kreditkunden verbessert
Am 24.7.2010 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die Rechte der Bankkunden bei Verbraucherdarlehen und mit Darlehensvergaben verbundenen Geschäften stärkt.Durch die dem Gesetz als Anhang beigefügte Widerrufsinformation wird klargestellt, dass Darlehensverträge auch noch nach Auszahlung innerhalb von 14 Tagen -ohne Angabe von Gründen-widerrufen werden können.Stichtag ist die Bekanntgabe aller wesentlichen Informationen gemäß § 492 Abs,2 BGB.
